Als staatlich anerkannte Ergänzungsschule gelten bei uns die Regelungen für Schulen in RLP.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind bzw. für Schülerinnen und Schüler, die zweimal in der Woche auf das Coronavirus getestet wurden, zulässig.
  • Mindestabstand von 1,5 m im Schulgebäude sowie in den Klassenräumen, als auch auf dem gesamten Schulgelände in den Pausen und in der Freizeit.
  • Maskenpflicht (Op-Masken/FFP2 Masken) während des gesamten Aufenthalts im Schulgebäude sowie im Theorieunterricht. Im freien besteht keine Maskenpflicht. Im Praxisunterricht besteht FFP2-Masken Pflicht, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann! (Wir bitten Sie, Ihren eigenen Mundschutz mitzubringen.)
  • Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie regelmäßiges Lüften und feste Sitzordnung sind einzuhalten.
Für Besucher gilt die 3G Regelung sowie Maskenpflicht und Abstands- und Hygieneregeln.