FAQs – Häu­fig gestell­te Fra­gen

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen und Hil­fe­stel­lun­gen fin­den Sie auch auf unse­rem You­Tube Kanal:

Meis­ter­vor­be­rei­tungs­lehr­gän­ge

Wel­che Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen gibt es?

Nach Abschluss der Gesel­len­prü­fung kann direkt mit dem Meis­ter­vor­be­rei­tungs­kurs begon­nen wer­den. Eine War­te­zeit muss nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den.

Wie mel­de ich mich zum Meis­ter­vor­be­rei­tungs­kurs an?

Fol­gen­de Unter­la­gen wer­den für den Vor­be­rei­tungs­kurs benö­tigt: Anmel­de­for­mu­lar (voll­stän­dig aus­ge­füllt und unter­schrie­ben), Kopie des Zeug­nis­ses der bestan­de­nen Gesel­len­prü­fung, Kopie des gül­ti­gen Per­so­nal­aus­wei­ses, Bestä­ti­gung des Haus­arz­tes gem. Anmel­de­for­mu­lar, ggf. Nach­weis über bereits abge­leg­te Prü­fungs­tei­le. Für den Prü­fungs­wie­der­hol­er­kurs gilt dar­über hin­aus der Nach­weis über eine abge­leg­te, nicht bestan­de­ne Meis­ter­prü­fung im Augen­op­ti­ker-Hand­werk oder der Nach­weis über einen besuch­ten Meis­ter­vor­be­rei­tungs­kurs.

Die Ver­ga­be der Kurs­plät­ze erfolgt in der Rei­hen­fol­ge der ein­ge­gan­ge­nen Anmel­dun­gen.

Wie hoch sind die Lehr­gangs­ge­büh­ren?

Die aktu­el­len Kurs­ge­büh­ren kön­nen Sie unse­rer Preis­ta­bel­le (Down­load­be­reich) ent­neh­men.

Wann begin­nen die Meis­ter­vor­be­rei­tungs­kur­se und wie lan­ge dau­ern sie?

Die Voll­zeit­kur­se begin­nen immer im Janu­ar und im August und dau­ern ca. 11 Mona­te. Die Teil­zeit­kur­se begin­nen regu­lär im April. Bei hoher Nach­fra­ge kann ein zwei­ter Teil­zeit­kurs im Sep­tem­ber star­ten. Die Teil­zeit­kur­se dau­ern ca. 21 Mona­te.

Wie sind die Unter­richts­zei­ten?

Der Unter­richt beginnt Mon­tag bis Frei­tag um 8.15 Uhr und endet in der Regel um 15.45 Uhr. Eine Unter­richts­stun­de dau­ert 1,5 Stun­den. Mit­tags­pau­se ist von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Wel­che För­der­mög­lich­kei­ten gibt es?

Alters­un­ab­hän­gi­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung gibt es durch das Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AFBG). Hier fin­den Sie nähe­re Infor­ma­tio­nen. (link noch fest­zu­le­gen)

Kann ich vom Ver­trag zurück­tre­ten oder ihn kün­di­gen?

Kün­di­gung und Rück­tritt nach Ver­trags­ab­schluss sind in unse­ren AGB´s gere­gelt.

Wel­ches Material/Bücher benö­ti­ge ich für den Vor­be­rei­tungs­kurs?

Die im Unter­richt ver­wen­de­te Fach­li­te­ra­tur ist in den Lehr­gangs­ge­büh­ren ent­hal­ten. Wei­ter­hin benö­ti­gen Sie natür­lich nor­ma­le Schreib­uten­si­li­en, wie z. B. Kugel­schrei­ber, far­bi­ge Stif­te, Geo-Drei­eck, Papier, Taschen­rech­ner, usw. Als zusätz­li­ches Ange­bot bie­ten wir Ihnen eine Viel­zahl von Lehr­ma­te­ria­len auf unse­rer Online-Lern­platt­form Mood­le an. Daher ist ein Tablet von Vor­teil, aber kei­ne Bedin­gung.

Kann ich im Wohn­heim über­nach­ten?

In unse­ren 3 Wohn­hei­men ste­hen ver­schie­de­ne Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. Wenn Sie einen Platz im Wohn­heim benö­ti­gen, wen­den Sie sich bit­te an unser Sekre­ta­ri­at unter Tel.: 06432/936676–0.

Was muss ich tun, wenn ich wäh­rend des Kur­ses krank wer­de?

Sie soll­ten Fehl­zei­ten ver­mei­den. Wenn Sie staat­li­che finan­zi­el­le För­de­run­gen erhal­ten prüft das zustän­di­ge Amt, ob eine Krank­mel­dung vor­liegt. Soll­ten zu hohe Fehl­zei­ten ent­ste­hen, kann die finan­zi­el­le För­de­rung gestri­chen wer­den.

Gibt es Klas­sen­aus­flü­ge?

Jedes Jahr im August fin­det ein Kanu­aus­flug auf der Lahn mit allen Kur­sen und anschlie­ßen­dem Gril­len statt.

Meis­ter­prü­fung

Wann sind Meis­ter-Prü­fun­gen und Nach­hol­ter­mi­ne?

Die Prü­fungs­ter­mi­ne wer­den von der Prü­fungs­kom­mis­si­on der HWK Koblenz fest­ge­legt und ca. 6 Wochen vor Ende des Kur­ses bekannt gege­ben. Nach­hol­ter­mi­ne sind i.d.R. bei der nächs­ten Prü­fung, also ein hal­bes Jahr spä­ter mög­lich. Der frü­hes­te Ter­min für eine Nach­prü­fung ist mög­lich nach Ablauf einer Sperr­frist von 3 Mona­ten.

In den Voll­zeit­kur­sen sind die Prü­fungs­ter­mi­ne wie folgt vor­ge­se­hen:

  • Teil IV (Berufs- und Arbeits­päd­ago­gik): nach ca. 2 Mona­ten nach Beginn des Meis­ter­vor­be­rei­tungs­kur­ses
  • Teil III (Wirt­schaft und Recht): nach ca. 5,5 Mona­ten nach Beginn des Meis­ter­kur­ses
  • Teil II (Fach­theo­rie): nach ca. 9 Mona­ten nach Beginn des Meis­ter­kur­ses
  • Teil I (Fach­pra­xis): nach ca. 10 Mona­ten nach Beginn des Meis­ter­kur­ses

Bei den Ter­mi­nen han­delt es sich um vor­aus­sicht­li­che Prü­fungs­ter­mi­ne. Die end­gül­ti­gen Ter­mi­ne wer­den von der HWK Koblenz fest­ge­legt. Es erfolgt jeweils eine schrift­li­che Ein­la­dung durch die Hand­werks­kam­mer Koblenz, wel­che die Ter­mi­ne und den Ort der Meis­ter­prü­fung beinhal­tet.

Muss man ein Meis­ter­stück in der Prü­fung fer­ti­gen?

Ein Meis­ter­stück ist nicht mehr vor­ge­se­hen. Es ist ein Meis­ter­prü­fungs­pro­jekt abzu­le­gen, wel­ches einem Kun­den­auf­trag ent­spricht.

War­um ver­wen­den wir in der Refrak­ti­on eine Mess­bril­le statt Phor­op­ter?

Mit einem Phor­op­ter ist die MKH nicht mög­lich. Hin­ter einem Phor­op­ter ist die wich­ti­ge Gesichts­mi­mik des Kun­den nicht erkenn­bar. Mit der Mess­bril­le kann der Kun­de eine natür­li­che Hal­tung ein­neh­men. Auch ist die Distanz zum Kun­den zu groß.

Wie läuft die Meis­ter­prü­fung ab?

Die schrift­li­chen Prü­fun­gen (Teil II, Teil III, Teil IV) wer­den von der Hand­werks­kam­mer erstellt und beauf­sich­tigt.

Die prak­ti­sche Prü­fung (Teil I) wird von den Mit­glie­dern der zustän­di­gen Prü­fungs­kom­mis­si­on in den Räu­men der Opto­nia abge­nom­men.

Wer über­nimmt die Anmel­dung zur Prü­fung?

Die Anmel­dung erfolgt i. d. R. durch den Prüf­ling selbst. Wir bie­ten den Ser­vice, alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen gesam­melt an die Hand­werks­kam­mer Koblenz zu sen­den.

Was sind die Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen für die Meis­ter­prü­fung?

Zur Meis­ter­prü­fung in einem zulas­sungs­pflich­ti­gen Hand­werk (Anla­ge A der Hand­werks­ord­nung) ist zuzu­las­sen, wer

  • eine Gesel­len­prü­fung in dem Hand­werk oder in einem damit ver­wand­ten zulas­sungs­pflich­ti­gen Hand­werk, in dem er die Meis­ter­prü­fung able­gen möch­te, oder
  • eine ent­spre­chen­de Abschluss­prü­fung in einem aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf oder
  • eine ande­re Meis­ter­prü­fung bestan­den hat.

Des wei­te­ren ist zuzu­las­sen, wer

  • eine ande­re Gesel­len­prü­fung oder eine ande­re Abschluss­prü­fung in einem aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf bestan­den und
  • in einem zulas­sungs­pflich­ti­gen Hand­werk, in dem er die Meis­ter­prü­fung able­gen möch­te, eine mehr­jäh­ri­ge Berufs­tä­tig­keit aus­ge­übt hat.
Wie errei­che ich eine Aner­ken­nung von Prü­fungs­tei­len?

Wur­den schon Tei­le der Meis­ter­prü­fung abge­legt, muss das Prü­fungs­zeug­nis bei dem „Antrag auf Zulas­sung zur Meis­ter­prü­fung“ ein­ge­reicht wer­den.

Wie oft kön­nen die ein­zel­nen Tei­le der Meis­ter­prü­fung abge­legt wer­den?

Nicht bestan­de­ne Tei­le der Meis­ter­prü­fung kön­nen 3 mal wie­der­holt wer­den.

Kann ich alle Tei­le der Meis­ter­prü­fung able­gen, auch die Tei­le III und IV?

Unse­re Kur­se bie­ten den Unter­richts­stoff für alle Tei­le der Meis­ter­prü­fung. Alle Tei­le der Meis­ter­prü­fung kön­nen vor der Hand­werks­kam­mer Koblenz abge­legt wer­den.