FAQs – Häufig gestellte Fragen
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Meistervorbereitungslehrgänge
Nach Abschluss der Gesellenprüfung kann direkt mit dem Meistervorbereitungskurs begonnen werden. Eine Wartezeit muss nicht mehr eingehalten werden.
Folgende Unterlagen werden für den Vorbereitungskurs benötigt: Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben), Kopie des Zeugnisses der bestandenen Gesellenprüfung, Kopie des gültigen Personalausweises, Bestätigung des Hausarztes gem. Anmeldeformular, ggf. Nachweis über bereits abgelegte Prüfungsteile. Für den Prüfungswiederholerkurs gilt darüber hinaus der Nachweis über eine abgelegte, nicht bestandene Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk oder der Nachweis über einen besuchten Meistervorbereitungskurs.
Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Die aktuellen Kursgebühren können Sie unserer Preistabelle (Downloadbereich) entnehmen.
Die Vollzeitkurse beginnen immer im Januar und im August und dauern ca. 11 Monate. Die Teilzeitkurse beginnen regulär im April. Bei hoher Nachfrage kann ein zweiter Teilzeitkurs im September starten. Die Teilzeitkurse dauern ca. 21 Monate.
Der Unterricht beginnt Montag bis Freitag um 8.15 Uhr und endet in der Regel um 15.45 Uhr. Eine Unterrichtsstunde dauert 1,5 Stunden. Mittagspause ist von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Altersunabhängige finanzielle Unterstützung gibt es durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hier finden Sie nähere Informationen. (link noch festzulegen)
Kündigung und Rücktritt nach Vertragsabschluss sind in unseren AGB´s geregelt.
Die im Unterricht verwendete Fachliteratur ist in den Lehrgangsgebühren enthalten. Weiterhin benötigen Sie natürlich normale Schreibutensilien, wie z. B. Kugelschreiber, farbige Stifte, Geo-Dreieck, Papier, Taschenrechner, usw. Als zusätzliches Angebot bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Lehrmaterialen auf unserer Online-Lernplattform Moodle an. Daher ist ein Tablet von Vorteil, aber keine Bedingung.
In unseren 3 Wohnheimen stehen verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wenn Sie einen Platz im Wohnheim benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat unter Tel.: 06432/936676–0.
Sie sollten Fehlzeiten vermeiden. Wenn Sie staatliche finanzielle Förderungen erhalten prüft das zuständige Amt, ob eine Krankmeldung vorliegt. Sollten zu hohe Fehlzeiten entstehen, kann die finanzielle Förderung gestrichen werden.
Jedes Jahr im August organisieren wir einen Kanuausflug auf der Lahn, bei dem alle Kurse teilnehmen, gefolgt von einem gemütlichen Grillabend. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig fachbezogene Klassenausflüge an, darunter beispielsweise eine Werksbesichtigung bei der Firma Oculus Optikgeräte GmbH. Für die gesellige Gemeinschaft sorgen zudem verschiedene Veranstaltungen, wie etwa ein gemeinsames Glühweintrinken in der Winterzeit.
Meisterprüfung
Die Prüfungstermine werden von der Prüfungskommission der HWK Koblenz festgelegt und ca. 6 Wochen vor Ende des Kurses bekannt gegeben. Nachholtermine sind i.d.R. bei der nächsten Prüfung, also ein halbes Jahr später möglich. Der früheste Termin für eine Nachprüfung ist möglich nach Ablauf einer Sperrfrist von 3 Monaten.
In den Vollzeitkursen sind die Prüfungstermine wie folgt vorgesehen:
- Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik): nach ca. 2 Monaten nach Beginn des Meistervorbereitungskurses
- Teil III (Wirtschaft und Recht): nach ca. 5,5 Monaten nach Beginn des Meisterkurses
- Teil II (Fachtheorie): nach ca. 9 Monaten nach Beginn des Meisterkurses
- Teil I (Fachpraxis): nach ca. 10 Monaten nach Beginn des Meisterkurses
Bei den Terminen handelt es sich um voraussichtliche Prüfungstermine. Die endgültigen Termine werden von der HWK Koblenz festgelegt. Es erfolgt jeweils eine schriftliche Einladung durch die Handwerkskammer Koblenz, welche die Termine und den Ort der Meisterprüfung beinhaltet.
Ein Meisterstück ist nicht mehr vorgesehen. Es ist ein Meisterprüfungsprojekt abzulegen, welches einem Kundenauftrag entspricht.
Mit einem Phoropter ist die MKH nicht möglich. Hinter einem Phoropter ist die wichtige Gesichtsmimik des Kunden nicht erkennbar. Mit der Messbrille kann der Kunde eine natürliche Haltung einnehmen. Auch ist die Distanz zum Kunden zu groß.
Die schriftlichen Prüfungen (Teil II, Teil III, Teil IV) werden von der Handwerkskammer erstellt und beaufsichtigt.
Die praktische Prüfung (Teil I) wird von den Mitgliedern der zuständigen Prüfungskommission in den Räumen der Optonia abgenommen.
Die Anmeldung erfolgt i. d. R. durch den Prüfling selbst. Wir bieten den Service, alle erforderlichen Unterlagen gesammelt an die Handwerkskammer Koblenz zu senden.
Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) ist zuzulassen, wer
- eine Gesellenprüfung in dem Handwerk oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen möchte, oder
- eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- eine andere Meisterprüfung bestanden hat.
Des weiteren ist zuzulassen, wer
- eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und
- in einem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen möchte, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
Wurden schon Teile der Meisterprüfung abgelegt, muss das Prüfungszeugnis bei dem „Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung“ eingereicht werden.
Nicht bestandene Teile der Meisterprüfung können 3 mal wiederholt werden.
Unsere Kurse bieten den Unterrichtsstoff für alle Teile der Meisterprüfung. Alle Teile der Meisterprüfung können vor der Handwerkskammer Koblenz abgelegt werden.