Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungspark GmbH
(Gültig für Verträge ab dem 01.08.2023)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Bildungspark GmbH. Insbesondere im Rahmen von Lehrgängen (Meistervorbereitungskurse, Vorbereitungskurse, Optometrist HWK) Seminaren und sonstigen Veranstaltungen. Die Bedingungen gelten für alle Angebote der Optonia.
2. Voraussetzung zur Teilnahme
An den Lehrgängen des Anbieters kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht aber nicht. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Die Verantwortung für das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen trägt der Teilnehmer (zur besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden lediglich die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch alle Geschlechter.). Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung in Anspruch genommen werden soll. Die Zugangsvoraussetzung sind vom Teilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzung entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
3. Anmeldung
Vor der Inanspruchnahme einer unserer Leistungen ist eine Anmeldung auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/Kunde die von der Bildungspark GmbH hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Das Anmeldeformular kann auf der Homepage der Bildungspark GmbH https://optonia.de heruntergeladen werden oder in der Geschäftsstelle der Bildungspark GmbH angefordert werden.
Durch die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer am Lehrgang bzw. Seminar, soweit der Lehrgang bzw. das Seminar stattfindet, teilzunehmen und die fälligen Gebühren, Lehrmittel- und Materialkosten fristgerecht zu zahlen.
Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers verbindlich.
Die Bildungspark GmbH behält sich vor, den Lehrgang bzw. das Seminar nicht stattfinden zu lassen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht ist. Auf die Mindestteilnehmerzahl wird auf der Homepage der Bildungspark GmbH hingewiesen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch die Bildungspark GmbH bestätigt. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als Vertragsbestandteil an.
Ein Vertrag zwischen der Bildungspark GmbH und dem Teilnehmer kommt jedoch erst durch die schriftliche Bestätigung der Bildungspark GmbH, dass der Lehrgang bzw. das Seminar stattfindet, zustande. Ein Besuch der Angebote ohne vorherige Anmeldebestätigung ist nicht möglich.
Die Teilnahmebestätigung an Seminaren erfolgt spätestens 14 Tage vor Beginn.
Die Teilnahmebestätigung an Meisterkursen oder an den Vorbereitungskursen auf den Optometristen erfolgt spätestens drei Monate vor Beginn der Kurse.
Die Bildungspark GmbH erhebt eine Anmeldegebühr i. H. v. 250,00 €. Für die Korrektur des Rechnungsempfängers wird eine einmalige Gebühr i. H. v. 50,00 € erhoben.
Die Anmeldegebühr wird bei Kündigung grundsätzlich nicht zurückerstattet.
4. Gebühren und Zahlungen
Es gelten die Gebühren der Bildungspark GmbH zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Die jeweils gültigen Gebühren sind auf der Homepage der Bildungspark GmbH zu finden.
Die Gebühr ist nach Erhalt der Gebührenrechnung rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn bzw. zu den angegebenen Ratenzahlungsterminen zu überweisen oder wird laut Vereinbarung zum Zahlungstermin von der Bildungspark GmbH eingezogen.
Zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgeltes ist auch der Teilnehmer verpflichtet, der nicht oder nur teilweise am Unterricht teilnimmt. Prüfungsgebühren werden gesondert von der zu- ständigen Handwerkskammer angefordert.
Zur Erbringung von Leistungen ist die Bildungspark GmbH erst verpflichtet, wenn die Kursgebühr vollständig bezahlt ist bzw. bei Ratenzahlungen, wenn die Raten fristgerecht bezahlt sind.
Die Zahlungen erfolgen auf das Konto der Bildungspark GmbH Nassauische Sparkasse Limburg
IBAN: DE 35510500150630136180 BIC: NASSDE55XXX
Auf dem Überweisungsbeleg sind, damit die Zahlungen ordnungsgemäß zugeordnet werden können, die vollständigen Namen, Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben.
Staatliche Förderungen zu Lehrgängen und Seminaren werden nur dann eingelöst, wenn bei der Anmeldung eine entsprechende Bestätigung vorliegt.
Soweit die Anmeldung ohne Verweis auf staatliche Unterstützung und die diesbezügliche Verwendung von Formularen und veränderter Rechnungsstellung erfolgt ist, wird für die spä- tere Berücksichtigung solcher staatlichen Förderung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.
5. Durchführung des Lehrgangs
Die Durchführung der einzelnen Lehrgänge und Seminare ist an eine Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Die Aufnahme des jeweiligen Teilnehmers steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmeranzahl.
Mit dem Empfang der Anmeldung ist eine endgültige Vertragsbindung noch nicht verbunden. Erst mit einer Bestätigung durch die Bildungspark GmbH, dass der Lehrgang stattfindet, wird der Vertrag bindend.
Bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge entsprechend des Eingangs in der Geschäftsstelle der Bildungspark GmbH berücksichtigt.
Bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl, einer plötzlichen Erkrankung eines Dozenten, bei höherer Gewalt sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die die Bildungspark GmbH nicht zu verantworten hat, kann der Lehrgang zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz ab- gesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Falle einer Absage in voller Höhe er- stattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Änderung des Ortes kann der Teilnehmer, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Nachricht, dass der Schulungsort sich ändert, ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten.
Des Weiteren behält sich die Bildungspark GmbH vor, Lehrpläne, Stundenzahlen, Termine sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal bei Erfordernis zu ändern, wenn dies auf Grund von Ereignissen notwendig ist, die nicht durch Bildungspark GmbH zu verantworten sind.
Die Bildungspark GmbH wird dabei Änderungen so früh wie möglich bekanntgeben und sich bemühen, die Belange der Teilnehmer weitestgehend zu berücksichtigen. Notwendige von der Bildungspark GmbH nicht zu verantwortende Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Kündigung. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.
6. Rücktritt und Kündigung der Lehrgangs- und Seminarteilnahme
Der Teilnehmer ist berechtigt, von dem Bildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Antritt der Maßnahme zurückzutreten. Für den Eingang der Kündigung vor Beginn der Maßnahme zählt das Eingangsdatum während eines Geschäftstages bei der Bildungspark GmbH.
Bei Rücktritt durch den Teilnehmer werden folgende Stornogebühren, die sich je nach Zeitpunkt der Kündigung, ausgehend von dem Gesamtbeitrag für die Lehrgangsteilnahme wie folgt berechnen:
Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Kurs-/Seminarbeginn werden keine Teilnehmergebühren erhoben.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 89. und 60. Tag vor dem Kurs- oder Seminarbeginn werden 20 % der Teilnehmergebühren erhoben.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor dem Kurs- oder Seminarbeginn werden 40 % der Teilnahmegebühren erhoben.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor dem Kurs- oder Seminarbeginn werden 60 % der Teilnehmergebühren erhoben.
Bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor dem Kurs- oder Seminarbeginn werden 80 % der Teilnehmergebühren erhoben.
Die Fristen für die Kündigung durch die Teilnehmer beziehen sich jeweils auf den 1. Tag des jeweiligen Lehrgangs.
Der Teilnehmer ist, solange keine Information in Textform über den Rücktritt erfolgt, zur Zahlung der vollen Teilnehmergebühr verpflichtet. Erfolgt der Widerruf oder die Kündigung verspätet oder wird der Kurs vom Teilnehmer frühzeitig beendet, ist die Kursgebühr dennoch in voller Höhe zu bezahlen, noch nicht gezahlte Kursgebühren sind weiterhin zu entrichten.
Wenn der Kursteilnehmer die Teilnahme an einem Kurs verschieben möchte, fällt bis 90 Tage vor Kursbeginn keine Bearbeitungsgebühr an. Anschließend werden 5 % der Kursgebühr für den Kursteilnehmer berechnet.
Die Lehrkräfte/Dozenten sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen und/oder Verschiebungen berechtigt. Bei Lehrgängen, die länger als 12 Monate dauern, haben die Teilnehmer erstmals die Möglichkeit, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate zu kündigen. Im weiteren Verlauf ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des nächsten Lehrgangsquartals möglich.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass der Teilnehmer krankheitsbedingt die Veranstaltung nicht besuchen kann, entfällt für die Verschiebung des Kurses die Bearbeitungsgebühr.
Sämtliche Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten sind nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes kündbar.
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Bildungspark GmbH durch die Kündigung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die Anmeldegebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. Rabatte etc. werden grundsätzlich nicht auf die Anmeldegebühr gewährt.
Der Teilnehmer und die Bildungspark GmbH habe jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung bedarf der Textform und hat unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen. Ein solcher außerordentlicher Grund wäre z.B. eine schwere langfristige Erkrankung des Teilnehmers.
Der Teilnehmer erkennt das dringende Interesse der Bildungspark GmbH an einer vertraglichen Bindung und der damit verbundenen verlässlichen Kalkulation ausdrücklich an.
Die Bildungspark GmbH ist jederzeit bereit einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren, solange kein wichtiger Grund in der Person des Absatzteilnehmers vorliegt, der eine Ablehnung rechtfertigen würde. Der Teilnehmer hat die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen.
Die Bildungspark GmbH behält sich im Falle höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks sowie Pandemie den Rücktritt vom Lehrgangsvertrag vor.
7. Kündigung durch die Bildungspark GmbH
Die Bildungspark GmbH kann vom Vertrag zurücktreten und nach Lehrgangsbeginn kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die Bildungspark GmbH nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen.
Zu den außergewöhnlichen Umständen zählt es auch, wenn der Teilnehmer während der Zeit des Lehrgangs in von der Bildungspark GmbH vermittelten Räumen Mieter ist und hier gegen die Hausordnung verstößt.
In diesem Fall hat der Teilnehmer nur dann das Recht, die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt zu verlangen, wenn die Bildungspark GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Bei einem nachhaltigen Verstoß des Teilnehmers gegen die Hausordnung ist die Bildungspark GmbH berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen, die bei einem erneuten Verstoß aus gleichem Grund zu einer fristlosen Kündigung durch die Bildungspark GmbH berechtigt.
Bei einem schweren und nicht hinnehmbaren Verstoß durch den Teilnehmer ist die Bildungspark GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort fristlos zu kündigen.
In diesen Fällen steht der Bildungspark GmbH die gesamte vereinbarte Gebühr für die Ausbildung zu.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er psychisch und physisch in der Lage ist, an den jeweiligen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Soweit der Teilnehmer den Fortgang der Bildungsmaßnahme nachhaltig stört, hat die Bildungspark GmbH das Recht zur Kündigung. Soweit ein Verschulden des Teilnehmers vorliegt, hat der Teilnehmer dennoch die volle Gebühr zu entrichten.
8. Haftung
Die Bildungspark GmbH haftet bei einem Unfall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
9. Haftungsausschluss
Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Bildungspark GmbH, soweit sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der GmbH bzw. deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen.
Der Ausschluss gilt nicht bei Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers führen.
10. Pflichten des Teilnehmers
Für die Benutzung der Einrichtungen der Bildungspark GmbH gilt die jeweilige Hausordnung. Das Hausrecht übt der jeweilige Lehrgangsleiter bzw. die Geschäftsführung/Schulleitung aus.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der eventuellen Zugangsvoraussetzungen zum Lehr-gang und Zugangsvoraussetzung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und voll-ständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Vorschriften des Berufs- und des Schulrechts zu beachten.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtung verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Ton- und/oder Bildaufnahmen von Präsenzveranstaltungen, Webinaren oder ähnlichen online Veranstaltungen durch Teilnehmer sind generell nicht zulässig. Teilnehmer die gegen diese Verpflichtung verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Bildungspark GmbH bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung geltend zu machen.
Die Teilnehmer sind für die eigenen technischen Systemvoraussetzungen verantwortlich, die für den Zugang zu Informationen, Bildungsinhalten und Veranstaltungen der Bildungspark GmbH notwendig sind. Eine Haftung seitens der Bildungspark GmbH aufgrund von Mängeln der technischen Systemvoraussetzungen oder bei deren Nichtvorliegen auf Seiten der Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, pünktlich die fälligen Kursgebühren zu zahlen.
Änderung der Postanschrift und anderer persönlicher Daten sind der Bildungspark GmbH umgehend mitzuteilen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Infektion mit einer ansteckenden Krankheit zu melden wenn dies Auswirkungen auf den praktischen Lehrbetrieb, beispielsweise bei Übungen der Kontaktlinsen-Anpassung, haben kann.
Der Teilnehmer erscheint pünktlich zum Unterricht. Er nimmt regelmäßig und vollumfänglich an den Unterrichtseinheiten des jeweiligen Kursus teil.
Der Teilnehmer behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich. Schuldhaft verursachte Schäden sind zu ersetzen.
Die Benutzung von Handys während des Unterrichts bzw. der Praktika ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmefälle sind mit dem jeweiligen Dozenten abzusprechen.
In den Praxisräumen ist das Essen und Trinken untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude zu jederzeit untersagt.
11. Urheberrecht
Eine Verwendung der Studien-und Lehrmaterialien ist nur für den eigenen Gebrauch gestattet. Insbesondere ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte an Dritte unter-sagt, sofern hierzu nicht ausdrücklich schriftlich durch die Bildungspark GmbH zugestimmt wurde.
12. Werbeprämien
Auf Werbeprämien besteht grundsätzlich nur ein Anspruch, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Werbung ursächlich für die Anmeldung war und wenn Werber und Geworbene spätestens bei der Anmeldung mindestens textlich genannt sind.
13. Datenschutz und Datensicherheit
Die Bildungspark GmbH handelt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung und garantiert, dass die gespeicherten Daten sorgfältig, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, behandelt werden.
Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Bildungspark GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Wilhelm-von-Nassau Park 8, 65582 Diez.
Nach § 37 DSGVO haben wir einen externen Datenschutzbeauftragten benannt: keydata GmbH, Rheinstraße 30, 56355 Nastätten, Telefon: 06772 91080, E-Mail: info@keydata.gmbh
Die Bildungspark GmbH wird gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO personenbezogene Daten der Teilnehmenden zum Zwecke der Durchführung der Bildungsmaßnahme speichern und verarbeiten.
Teilnehmerdaten werden zu Fortbildungs- und Prüfungszwecken an die Handwerkskammer Koblenz weitergegeben. Namenslisten der Teilnehmerlisten werden sowohl an interne und externe Dozenten als auch zur Buchhaltung an den Steuerberater weitergegeben. Bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs bzw. des Teilnehmers wird die fördernde Stelle über die Zahlung der Teilnahmegebühr, sowie über Teilnahme und Erfolg des Teilnehmers auf Antrag unterrichtet.
Die personenbezogenen Daten werden in der Regel durch die Übermittlung des Anmeldeformulars erhoben.
Die Bildungspark GmbH ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO berechtigt, Aktivitäten der GmbH und die Leistungen seiner Kursteilnehmer zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wird in Printmedien und den sozialen Netzwerken über die Aktivitäten der GmbH um besondere Leistungen von Kursteilnehmern in Text und Bild berichtet. Der betroffene Teilnehmer kann jederzeit die hiermit erteilte Einwilligung formlos und fristlos widerrufen.
Soweit die Bildungspark GmbH im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Bildungsangeboten die E-Mail-Adresse des Teilnehmers erhalten hat, ist die Bildungspark GmbH gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO berechtigt, dem Teilnehmer auch nach der Beendigung der Fortbildung Neuigkeiten, Fragebögen und weitere Informationen zu dem gesuchten und zu ähnlichen Bildungsangebot in der Bildungspark GmbH per E-Mail zu übermitteln.
Der Teilnehmer kann dem jederzeit form- und fristlos gegenüber der Bildungspark GmbH mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bei Widerspruch werden die gespeicherten Daten gelöscht.
Zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung gemäß Art. 15-18 DSGVO.
Es besteht das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Bildungspark GmbH. Die Bildungspark GmbH ist aber berechtigt, nach eigener Wahl auch bei jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.
15. Salvatorische Klausel
Abweichung von diesen AGBs erfordern die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirk- same ersetzt. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle des unwirksamen Teils diejenige gesetzliche Bestimmung treten, die dem Sinn der ursprünglichen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen in unseren Geschäftsräumen aus, sind im Internet unter www.optonia.de zugänglich und werden jeden Teilnehmer auf Wunsch ausgehändigt.