Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungspark GmbH

(Gültig für Verträge ab dem 01.05.2023)


1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kursbuchungen der Bildungspark GmbH. Insbesondere im Rahmen von Lehrgängen (Meistervorbereitungskurse, Vorbereitungskurs Optometrist HWK), Seminaren und sonstigen Veranstaltungen. Die Bedingungen gelten für alle Angebote der Optonia.


2. Voraussetzung zur Teilnahme

An den Lehrgängen des Anbieters kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung in Anspruch genommen werden soll. Die Zugangsvoraussetzungen sind vom Teilnehmer1 selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.


3. Anmeldung

Für jedes Angebot ist eine Anmeldung auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGB´s an. Die Anmeldung zu den Lehrgängen und Seminaren erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Das Anmeldeformular kann auf der Homepage der Bildungspark GmbH https://optonia.de heruntergeladen werden oder in der Geschäftsstelle der Bildungspark GmbH angefordert werden.

Durch die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, am Lehrgang bzw. Seminar, wenn er stattfindet, teilzunehmen und die fälligen Gebühren, Lehrmittel- und Materialkosten fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers verbindlich. Die Bildungspark GmbH behält sich vor, den Lehrgang bzw. das Seminar nicht stattfinden zu lassen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht ist. Auf die Mindestteilnehmerzahl wird auf der Homepage der Bildungspark GmbH hingewiesen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch die Bildungspark GmbH bestätigt. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als Vertragsbestandteil an.

Ein Vertrag zwischen der Bildungspark GmbH und dem Teilnehmer kommt jedoch erst durch die schriftliche Bestätigung der Bildungspark GmbH, dass der Lehrgang bzw. das Seminar stattfindet, zustande. Ein Besuch der Angebote ohne vorherige Anmeldebestätigung ist nicht möglich. Die Teilnahmebestätigung an Seminaren erfolgt spätestens 14 Tage vor Beginn. Die Teilnahmebestätigung an Meistervorbereitungskursen oder an Vorbereitungskurse auf den Optometristen erfolgt spätestens 3 Monate vor Beginn der Kurse.

Die Bildungspark GmbH erhebt eine Anmeldegebühr i. H. v. 250,00 € für Lehrgänge. Für die Korrektur des Rechnungsempfängers wird eine einmalige Gebühr i. H. v. 50,00 € erhoben.


4. Gebühren und Zahlungen

Es gelten die Gebühren der Bildungspark GmbH zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die jeweils gültigen Gebühren sind auf der Homepage der Bildungspark GmbH zu finden. Die Gebühr ist nach Erhalt der Gebührenrechnung rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn bzw. zu den angegebenen Ratenzahlungsterminen zu überweisen oder wird laut Vereinbarung zum Zahlungstermin von der Bildungspark GmbH eingezogen.

Zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgeltes ist auch der Teilnehmer verpflichtet, der nicht oder nur teilweise am Unterricht teilnimmt. Prüfungsgebühren werden gesondert von der zu- ständigen Handwerkskammer angefordert. Zur Erbringung von Leistungen ist die Bildungspark GmbH erst verpflichtet, wenn die Kurs- bzw. Seminargebühr vollständig bezahlt ist bzw. bei Ratenzahlungen, wenn die Raten fristgerecht bezahlt sind.

Die Zahlungen erfolgen auf das Konto der Bildungspark GmbH Nassauische Sparkasse Limburg

IBAN: DE 35510500150630136180 BIC: NASSDE55XXX

Auf dem Überweisungsbeleg sind, damit die Zahlungen ordnungsgemäß zugeordnet werden können, die vollständigen Namen, Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben. Staatliche Förderungen zu Lehrgängen und Seminaren werden nur dann eingelöst, wenn bei der Anmeldung eine entsprechende Bestätigung vorliegt. Soweit die Anmeldung ohne Verweis auf staatliche Unterstützung und die diesbezügliche Verwendung von Formularen und veränderter Rechnungsstellung erfolgt ist, wird für die spätere Berücksichtigung solcher staatlichen Förderung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.


5. Durchführung des Lehrgangs

Die Durchführung der einzelnen Lehrgänge und Seminare ist an eine Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Die Aufnahme des jeweiligen Teilnehmers steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmeranzahl. Mit dem Empfang der Anmeldung ist eine endgültige Vertragsbindung noch nicht verbunden. Erst mit einer Bestätigung durch die Bildungspark GmbH, dass der Lehrgang bzw. das Seminar stattfindet, wird der Vertrag bindend. Bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge entsprechend des Eingangs in der Geschäftsstelle der Bildungspark GmbH berücksichtigt.

Bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten, höherer Gewalt sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb kann der Lehrgang bzw. das Seminar zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Falle einer Absage in voller Höhe erstattet. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Änderung des Ortes kann der Teilnehmer, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Nachricht, dass der Schulungsort sich ändert, ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten.

Des Weiteren behält sich die Bildungspark GmbH vor, Lehrpläne, Stundenzahlen, Termine sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal bei Erfordernis zu ändern, wenn dies auf Grund von Ereignissen notwendig ist, die nicht durch Bildungspark GmbH zu verantworten sind.

Die Bildungspark GmbH wird dabei Änderungen so früh wie möglich bekanntgeben und sich bemühen, die Belange der Teilnehmer weitestgehend zu berücksichtigen. Notwendige, von der Bildungspark GmbH nicht zu verantwortende, Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Kündigung. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.

6. Rücktritt und Kündigung der Lehrgangs- und Seminarteilnahme

Der Teilnehmer ist berechtigt, von dem Bildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Antritt der Maßnahme zurückzutreten. Für den Eingang der Kündigung vor Beginn der Maßnahme zählt das Eingangsdatum während eines Geschäftstages bei der Bildungspark GmbH.

Bei Rücktritt durch den Teilnehmer werden folgende Stornogebühren, die sich je nach Zeitpunkt der Kündigung, ausgehend von dem Gesamtbeitrag für Lehrgangsteilnahme wie folgt berechnen:

Ein Rücktritt von einer Anmeldung ist bis 90 Tage vor Kurs-/Seminarbeginn kostenlos.

– Bei einem Rücktritt zwischen dem 89. und 60 Tag vor dem Kurs-/Seminar-Beginn werden 20% der Teilnehmer-Gebühr erhoben.

– Bei einem Rücktritt ab 59. Tag vor dem Kurs-/Seminar-Beginn werden 40% der Teilnehmer-Gebühr erhoben.

– Bei einem Rücktritt ab 29. Tag vor dem Kurs-/Seminar-Beginn werden 60% der Teilnehmer-Gebühr erhoben.

– Bei einem Rücktritt ab 14. Tag vor dem Kurs-/Seminar-Beginn werden 80% der Teilnehmer-Gebühr erhoben.

– Die Fristen für die Kündigung durch den Teilnehmer beziehen sich jeweils auf den ersten Tag des jeweiligen Lehrgangs.

Sämtliche Kündigungen, die später als 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen, führen zu keiner Erstattung der Kursgebühren. Der Teilnehmer ist, solange keine Information in Textform über den Rücktritt erfolgt, zur Zahlung der vollen Teilnehmer-Gebühr verpflichtet. Erfolgt der Widerruf oder die Kündigung verspätet oder wird der Kurs vom Teilnehmer frühzeitig beendet, ist die Kursgebühr dennoch in voller Höhe zu zahlen, noch nicht gezahlte Kursgebühren sind noch zu entrichten.

Wenn Kurs-Teilnehmer die Teilnahme an einem Kurs verschieben möchten, fällt bis 90 Tage vor Kursbeginn keine Bearbeitungsgebühr an, anschließend 5% der Kursgebühr für den Kursteilnehmer. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wegen Krankheit, das den Veranstaltungszeitraum abdeckt, entfällt diese Bearbeitungsgebühr.

Die Lehrkräfte und/oder Dozenten sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen und/ oder Verschiebungen befugt. Bei Lehrgängen, die länger als 12 Monate dauern, haben die Teilnehmer erstmals die Möglichkeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Monate zu kündigen, im weiteren Verlauf jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate. Alle Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten sind nicht kündbar. Eine Kündigung aus wichtigem Grunde ist hiervon ausgenommen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass durch seine Kündigung kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Die Anmeldegebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. Rabatte etc. werden grundsätzlich nicht auf die Anmeldegebühr gewährt.

Der Teilnehmer und die Bildungspark GmbH haben jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung bedarf der Textform und hat unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen. Ein solcher außerordentlicher Grund wäre z. B. eine schwere, langfristige Erkrankung des Teilnehmers. Der Teilnehmer erkennt das dringende Interesse der Bildungspark GmbH an einer vertraglichen Bindung und der damit verbundenen verlässlichen Kalkulation ausdrücklich an.

Die Bildungspark GmbH ist jederzeit bereit, einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren, solange kein wichtiger Grund in der Person des Ersatzteilnehmers liegt, der eine Ablehnung rechtfertigen würde. Der Ersatzteilnehmer hat die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen. Die Bildungspark GmbH behält sich im Falle höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks, oder Pandemie den Rücktritt vom Lehrgangsvertrag vor.


7. Kündigung durch die Bildungspark GmbH

Die Bildungspark GmbH kann vom Vertrag zurücktreten und nach Lehrgangsbeginn kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die Bildungspark GmbH nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen.

Zu den außergewöhnlichen Umständen zählt es auch, wenn der Teilnehmer während der Zeit des Lehrgangs in von der Bildungspark GmbH vermittelten Räumen Mieter ist und hier gegen die Hausordnung verstößt.

In diesem Fall hat der Teilnehmer nur dann das Recht, die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt zu verlangen, wenn die Bildungspark GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Bei einem nachhaltigen Verstoß des Teilnehmers gegen die Hausordnung ist die Bildungspark GmbH berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen, die bei einem erneuten Verstoß aus gleichem Grund zu einer fristlosen Kündigung durch die Bildungspark GmbH berechtigt.

Bei einem schweren und nicht hinnehmbaren Verstoß durch den Teilnehmer ist die Bildungspark GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort fristlos zu kündigen. In diesen Fällen steht der Bildungspark GmbH die gesamte vereinbarte Gebühr für das Angebot zu.

Der Teilnehmer erklärt in der Anmeldung, dass er psychisch und physisch in der Lage ist, an der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Soweit der Teilnehmer den Fortgang der Bildungsmaßnahmen nachhaltig stört, hat die Bildungspark GmbH das Recht zur Kündigung. Soweit ein Verschulden des Teilnehmers vorliegt, hat der Teilnehmer die volle Gebühr dennoch zu entrichten.

8. Haftung

Die Bildungspark GmbH haftet bei Unfall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

Eine Haftung für Unfälle oder Ereignisse, die sich außerhalb der Kurs-Zeiten in den Räumlichkeiten der Bildungspark GmbH ereignen, z.B. in privaten freien Übungszeiten, ohne Aufsicht durch Mitarbeiter der Bildungspark GmbH, ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

9. Haftungsausschluss

Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Bildungspark GmbH sind ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, die auf einer Pflichtverletzung der GmbH bzw. deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder um sonstige Schäden handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GmbH bzw. deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10. Pflichten des Teilnehmers

Für die Benutzung der Einrichtungen der Bildungspark GmbH gilt die jeweilige Hausordnung. Das Hausrecht übt der jeweilige Lehrgangsleiter bzw. die Geschäftsführung aus.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangen Verpflichtungen einzuhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes zu beachten.

Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Ton- und/oder Bildaufnahmen von Präsenzveranstaltungen, Webinaren oder ähnlichen Online-Angeboten durch Teilnehmer sind generell nicht zulässig. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Bildungspark GmbH bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen geltend zu machen.

Die Teilnehmer sind für die eigenen technischen Systemvoraussetzungen verantwortlich, die für den Zugang zu Informationen, Bildungsinhalten oder Veranstaltungen der Bildungspark GmbH notwendig sind. Eine Haftung seitens der Bildungspark GmbH aufgrund von Mangel oder Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer ist ausgeschlossen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, pünktlich die fälligen Kursgebühren zu zahlen. Änderungen der Postanschrift oder anderer persönlicher Daten sind der Bildungspark GmbH umgehend mitzuteilen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Infektion mit einer ansteckenden Krankheit zu melden, wenn dies Auswirkungen auf den praktischen Lehrbetrieb, beispielsweise bei Übungen der Kontaktlinsenanpassung, haben kann. Der Teilnehmer erscheint pünktlich zum Unterricht. Er nimmt regelmäßig und vollumfänglich an den Unterrichtseinheiten des jeweiligen Kurses teil.

Der Teilnehmer behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich. Schuldhaft verursachte Schäden sind zu ersetzen. Die Benutzung von Handys während des Unterrichts bzw. der Praktika ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmefälle sind mit dem jeweiligen Dozenten abzusprechen. In den Praxisräumen ist das Essen und Trinken untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude zu jeder Zeit untersagt.


11. Urheberrecht

Eine Verwendung der Studien- und Lehrmaterialien ist nur für den eigenen Gebrauch gestattet. Insbesondere ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte an Dritte untersagt, sofern hierzu nicht ausdrücklich schriftlich durch die Bildungspark GmbH zugestimmt wurde.

12. Werbeprämien

Auf Werbeprämien besteht grundsätzlich nur ein Anspruch, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Werbung ursächlich für die Anmeldung war und wenn Werber und Geworbene spätestens bei der Anmeldung mindestens textlich genannt sind.

13. Datenschutz und Datensicherheit

Die Bildungspark GmbH handelt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung und garantiert, dass die gespeicherten Daten sorgfältig, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, behandelt werden.

Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Bildungspark GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer, Wilhelm-von-Nassau Park 8, 65582 Diez.

Die Bildungspark GmbH. wird gem. Art. 6 (1) b) DSGVO personenbezogene Daten der Teilnehmer nur zum Zwecke der Durchführung der Bildungsmaßnahme speichern und verarbeiten.

Teilnehmerdaten werden zu Fortbildungs- und Prüfungszwecken an die Handwerkskammer Koblenz weitergegeben. Namenslisten der Teilnehmerlisten werden sowohl an interne und externe Dozenten als auch zur Buchhaltung an den Steuerberater weitergegeben. Bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges bzw. des Teilnehmers wird die fördernde Stelle über die Zahlung der Teilnahmegebühr, sowie über Teilnahme und Erfolg des Teilnehmers, auf Antrag, unterrichtet.

Die personenbezogenen Daten werden in der Regel durch die Übermittlung des Anmeldeformulars erhoben.

Die Bildungspark GmbH ist gem. Art. 6 (1) a) DSGVO berechtigt, Aktivitäten der GmbH und die Leistungen seiner Kursteilnehmer zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wird in Printmedien und in sozialen Netzwerken über die Aktivitäten der GmbH und besondere Leistungen von Kursteilnehmern in Text und Bilder berichtet. Der betroffene Teilnehmer kann jederzeit die hiermit erteilte Einwilligung formlos und fristlos widerrufen.

Soweit die Bildungspark GmbH im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Bildungsangeboten die E-Mail-Adresse des Teilnehmers erhalten hat, ist die Bildungspark GmbH gem. Art. 6 (1) a) DSGVO berechtigt, dem Teilnehmer auch nach der Beendigung der Fortbildung Neuigkeiten, Fragebögen und weitere Informationen zu den besuchten und zu ähnlichen Bildungsangeboten der Bildungspark GmbH per Email zu übermitteln.

Der Teilnehmer kann dem jederzeit form- und fristlos gegenüber der Bildungspark GmbH mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bei Widerspruch werden die gespeicherten Daten gelöscht.

Zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung gemäß Artikel 15 bis 18 DSGVO.

Es besteht das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Bildungspark GmbH. Die Bildungspark GmbH ist aber berechtigt, nach eigener Wahl auch bei jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.

15. Salvatorische Klausel

Abweichung von diesen AGBs erfordern die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle des unwirksamen Teils diejenige gesetzliche Bestimmung treten, die dem Sinn der ursprünglichen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen in unseren Geschäftsräumen aus, sind im Internet unter www.optonia.de zugänglich und werden jeden Teilnehmer auf Wunsch ausgehändigt.