MeisterBAföG – Berechnungsbeispiel
Berechnungsbeispiel für den Vollzeitkurs
Kurskosten: 12.650 €
– 6.325 € (50 %) Aufstiegs-BAföG-Zuschuss
– 3.162,50 € (50 %) Erlass bei bestandener Prüfung
Eigenanteil der Kursgebühr bei Rückzahlung nur noch 3.162,50 € zzgl. Zinsen lt. KfW
Berechnungsbeispiel für den Teilzeitkurs
Kurskosten: 12.327 €
– 6.164 € (50 %) Aufstiegs-BAföG-Zuschuss
– 3.082 € (50 %) Erlass bei bestandener Prüfung
Eigenanteil der Kursgebühr bei Rückzahlung nur noch 3.081 € zzgl. Zinsen lt. KfW
Weitere Informationen
Die Rückzahlung des MeisterBAföG beginnt nach 2 Jahren mit mindestens 128,- € pro Monat. Für die Prüfungsgebühr gilt auf Antrag die gleiche Förderung.
Berechnungsbeispiel: Unterhaltsgeld
Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert
Beitrag zum Lebensunterhalt für Teilnehmende |
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bis zu | 963 € |
Zuschussanteil | 100% |
Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte | |
bis zu | 235 € |
Zuschussanteil | 100% |
Aufschlag je Kind | |
bis zu | 235 € |
Zuschussanteil | 100% |
Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende | |
pauschal | 150 € |
Zuschussanteil | 100% |
Berechnung Bedarfssatz
421 € |
Grundbedarf |
360 € | Wohnpauschale |
94 € | Zuschlag Krankenversicherung |
28 € | Zuschlag Pflegeversicherung |
60 € | Erhöhungsbetrag für die Antragsteller |
963 € | Bedarfssatz |